Das neue Jahr hat begonnen. Wir wussten nicht, dass nach dem Monat 12 der Monat 13 beginnt.
Neue Verordnungen in Deutschland schreiben vor, dass man bei Rückreise zwingend einen COVID-19 Test vorlegen muss.
Jetzt habt Ihr die Qual der Wahl.
Ihr könnt Euch gern in Deutschland nach dem Flug am Flughafen testen lassen oder unsere Hilfe in Anspruch nehmen.
Ab sofort für alle Rückreisenden erweitern wir unseren Service für Euch.
Ein kleiner Ausflug mit uns und wahrscheinlich zum ersten Mal mit einem negativen Ergebnis.
Ihr benötigt einen anerkannten Test für Deutschland?
Hier unser Angebot:
Wir vereinbaren 1 Tag vor Abflug einen Termin mit Priorität für Euch in der Klinik, wo wir den Ärzten selbst vertrauen.
Wie läuft das ab?
Wir holen Euch direkt in der Rezeption Eures Hotels ab. Mit dem Bus geht es zur Klinik, wo wir bereits im Vorfeld alles abgeklärt haben.
Ihr werdet dann einen Antigentest durchführen, welcher in Deutschland akzeptiert wird.
Während des Testes ist einer von uns, wenn gewünscht, mit dabei und übersetzt vom spanischen ins deutsche, damit keine Unklarheiten entstehen. Da wir immer nur eine Person testen können, erhaltet Ihr während der kurzen Wartezeit von uns Erfrischungsgetränke.
Das Ergebnis des Antigentestes erhalten wir in circa 1 Stunde. Es wird ein amtliches Dokument in 2 Sprachen (Spanisch und englisch) an jeden übergeben.
Dann fahren wir Euch wieder ins Hotel direkt zur Rezeption.
So kann Euer Urlaub weiterhin entspannt ablaufen.
Diesen Service könnt Ihr ab sofort bei uns für 70 Euro pro Person in Anspruch nehmen. Im Preis ist alles inbegriffen.
- Fahrt zur Klinik (circa 30 Minuten)
- Übersetzungsdienste
- Erfrischungsgetränke
- Kosten für den Test
- amtliches Schreiben zur Einreise nach Deutschland
- Rückfahrt zum Hotel direkt zur Rezeption.
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Abweichende Verordnung für das Land Nordrhein Westfalen:
Zitat von der Webseite des Bundeslandes Nordrhein Westfalen
" Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Regelungen zur Einreise aus den vom Robert Koch-Institut und den zuständigen Bundesministerien festgelegten Risikogebieten modifiziert. Statt der verbindlichen Anordnung einer Testung auf das Coronavirus bei der Einreise (Einreisetestung) besteht jetzt faktisch ein Wahlrecht zwischen Einreisetest und Quarantäne.
Für Reisende, die aus einem Risikogebiet auf dem Land-, See-, oder Luftweg nach Nordrhein-Westfalen einreisen, gilt seit dem 5. Januar 2021 zwar grundsätzlich eine zehntägige Einreisequarantäne. Diese Quarantäne kann aber vermieden werden, wenn sich Reisende 48 Stunden vor oder unmittelbar nach ihrer Einreise einem Coronatest (Einreisetestung) unterziehen und das Ergebnis des Tests negativ ist. Ein Corona-Schnelltest ist dabei ausreichend."